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   BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83   

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https://dejure.org/1984,2898
BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83 (https://dejure.org/1984,2898)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1984 - 2 StR 802/83 (https://dejure.org/1984,2898)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 (https://dejure.org/1984,2898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nicht geringe Menge - Haschisch - Wirkstoffgehalt - Fehlende Feststellung

Papierfundstellen

  • StV 1984, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83

    Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" durch Einführung von

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83
    Selbst wenn er Haschisch mit einem wesentlich höheren Wirkstoffgehalt verkauft haben sollte, so wäre damit die Grenze zur nicht geringen Menge in diesem Sinne noch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschluß vom 26.8.1983 - 3 StR 294/83 und 28.10.1983 - 3 StR 418/83).
  • BGH, 28.10.1983 - 3 StR 418/83

    Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" bei Einfuhr von 50

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83
    Selbst wenn er Haschisch mit einem wesentlich höheren Wirkstoffgehalt verkauft haben sollte, so wäre damit die Grenze zur nicht geringen Menge in diesem Sinne noch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschluß vom 26.8.1983 - 3 StR 294/83 und 28.10.1983 - 3 StR 418/83).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 789/83

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83
    Betrug der Tetrahydrocannabinolgehalt (THC-Gehalt) - was hier nicht auszuschließen ist - z. B. nur 2%, so handelte der Angeklagte nicht mit einer nicht geringen Menge des Betäubungsmittels i.S. v. § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG n.F. (vgl. BGH, Beschluß vom 13.1.1984 - 2 StR 789/83).
  • BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83

    Begehung einer Vollrauschtat durch einen Alltagsalkoholiker - Verminderung der

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83
    Auf diesen kommt es jedoch wesentlich an (BGH, Beschluß v. 7.10.1983 - 1 StR 684/83).
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

    Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der

    Dann aber war es zulässig, dem Angeklagten hier zugutezuhalten, daß er sich - abweichend vom Normalfall der gewöhnlich vorkommenden Untreuedelikte - durch die Tat nicht persönlich bereichert hat (zur Orientierung der Strafzumessung am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 179; BGH NStZ 1985, 215 Nr. 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83;Beschluß vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85;Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 undBeschluß vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86).
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